AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Patrik Buchtien Joachim Klopsch GbR

Stand: Januar 2023

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Patrik Buchtien Joachim Klopsch GbR, Hohenwischer Straße 139, 21129 Hamburg, Deutschland, (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    2. Abweichende oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende AGB erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
    3. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.passt-hansefaktur.com/AGB jederzeit abrufbar.
  1. Angebote, Vertragsschluss, Rechte vor Vertragsschluss
    1. Der Vertrag zwischen Kunde und Agentur kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden in Schriftform auf Basis der von der Agentur vorgelegten Kostenkalkulation.
    2. Gegenstand des Vertrages sind die in der Kostenkalkulation beschriebenen Leistungen, zu deren sorgfältiger Erbringung sich die Agentur verpflichtet.
    3. Dem Kunden werden im Vorwege kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Ideen, Entwürfen, Layouts und sonstigen Materialien sowie Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
  1. Konzeptleistungen/Präsentationen
    1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur sowie deren Vorstellung erfolgen gegen Zahlung einer gesondert zu vereinbarenden Vergütung.
  1. Mitwirkungsleistungen
    1. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten, und zwar in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format.
    2. Die Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist.
    3. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
  1. Besprechungsberichte/Memos
    1. Die Agentur erstellt im Anschluss an Zusammenkünfte mit dem Kunden Besprechungsberichte sowie ggf. auch Memos im Anschluss an Telefonate. Sollte diesen nicht innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nach Übersendung durch die Agentur widersprochen werden, gelten die Inhalte für die Agentur als verbindliche Arbeitsgrundlagen.
  1. Freigaben
    1. Freigaben der von der Agentur vorgelegten Arbeiten durch den Kunden erfolgen ausschließlich in Schriftform.
    2. Änderungen nach bereits schriftlich erfolgter Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar und sind durch den Kunden gesondert zu vergüten.
  1. Termine
    1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Einschränkung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.
  1. Vergütung
    1. In der Vereinbarung erfolgt die Abrechnung von Agenturleistungen im Regelfall auf Pauschalbasis. Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte.
    2. Soweit sich die Parteien auf eine Abrechnung nach Stundensätzen auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands einigen, erfolgt der Nachweis über das agentureigene Job Controlling Programm.
    3. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen. Diese werden von der Agentur zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
    4. Nachträgliche Änderungen an bereits genehmigten Entwürfen/Vorlagen sind Autorenkorrekturen, die in jedem Fall nach Zeitaufwand auf Basis der geltenden Stundensätze der Agentur in Rechnung gestellt werden.
    5. Die Agentur hat das Recht, korrespondierend mit dem jeweiligen Arbeitsfortschritt des Projektes Teilrechnungen zu stellen.
  1. Fremdleistungen
    1. Die Agentur beauftragt im Rahmen der Vereinbarung genehmigte Fremdleistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
    2. Auf Wunsch prüft die Agentur die eingehenden Fremdrechnungen auf sachliche/rechnerische Richtigkeit und leitet diese anschließend zur Zahlung an den Kunden weiter
  1. Zahlungsbedingungen
    1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen eines Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
  1. Haftung
    1. Die Agentur haftet für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur den zu beanstandenden Mangel mitgeteilt und die Agentur den Mangel nicht innerhalb von zehn Werktagen behoben hat.
    2. Die Agentur legt die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben (einschließlich der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen).
    3. Die Agentur haftet nicht für patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
    4. Die Agentur ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung von Projekten und Maßnahmen bekannt werden
    5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
    6. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur.
    7. Die Agentur kann im Rahmen ihrer Hinweispflicht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer vom Kunden genehmigten Maßnahme vor ihrer Durchführung durch einen Anwalt auf Kosten des Kunden überprüfen lassen. Widerspricht der Kunde einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung durch einen Anwalt oder entscheidet er sich trotz festgestellter rechtlicher Bedenken für die Durchführung einer Maßnahme, übernimmt er die alleinige Haftung.
  1. Rechte
    1. Die Agentur überträgt dem Kunden nach der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter dem Vertrag gewährten Eigenleistungen der Agentur einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen und Mediaeinkaufsmethoden, die das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.
  1. Wettbewerb, Geheimhaltung, Referenznennung
    1. Die Agentur verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages die Betreuung für Unternehmen bzw. Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die mit denen des Kunden im unmittelbaren Wettbewerb stehen können, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden zu übernehmen.
    2. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Vertrages mit der Agentur im Bereich des Vertragsgegenstandes keine anderen Agenturen für Kommunikation gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung des vertragsgegenständlichen Projektes in den festgelegten Produkt- bzw. Dienstleistungsbereichen zu beauftragen.
    3. Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen abgesprochen wird.
    4. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung öffentlich wiedergeben, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen.
  1. Datenschutz
    1. Die Agentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
    2. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
  1. Form
    1. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Änderung und Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort ist Hamburg.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg. Die Agentur hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.
    3. Für alle sich aus dem Auftrag ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
    4. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.